Was kosten Zahnimplantate?

Genauso wie jeder Patient und seine persönliche Situation unterschiedlich sein können, so sind auch die Implantat-Behandlungen sehr individuell. Pauschale Aussagen zu Kosten von Implantat-Behandlungen (Link: Wie werden Implantate befestigt?) lassen sich demnach nicht machen. In der Regel berechnen sich die Kosten nach Aufwand und Schwierigkeit der Operation, der Diagnostik, der Anzahl zu setzender Implantate, dem jeweiligen Material aus dem der Zahnersatz gefertigt wird und der hierfür erforderlichen zahntechnischen Leistung. Muss Knochensubstanz aufgebaut werden, steigen die Kosten zusätzlich. 

 

Zahnimplantate Beispiel- Rechnung.

Gerne möchten wir Ihnen eine Beispielrechnung präsentieren, sodass Sie den finanziellen Aufwand besser einschätzen können. Die Beispielrechnungen geben die Gesamtkosten inkl. Honorar, Laborkosten und Materialien in einigen Standardfällen an, ohne Berücksichtigung von Versicherungsleistungen.

Implantate Kosten:

  • Einzelimplantat Seitenzahn 1.600€ - 2.450€

  • Einzelimplantat Frontzahn 1.700€ - 2.850€

 Schlussendlich sind die Kosten aber immer von der Ausgangssituation und den Wünschen der Patienten abhängig. Das zahnärztliche Leistungsspektrum reicht vom Einzelimplantat über die Versorgung größerer Lücken mit Zahnersatz auf mehreren Implantaten bis hin zum Totalersatz.

Bei der Auswahl des Implantattyps (Link: Was sind Implantate?) variieren die Kosten bereits stark. Hinzu kommen als weitere Aufwände, gegebenenfalls knochenaufbauende Maßnahmen sowie Kosten für dreidimensionale Planung, navigierte Chirurgie und Operationsschraube.

Der Aufwand und die Schwierigkeit der Operation, die verwendeten Materialien sowie der der auf dem Implantat eingegliederte Zahnersatz fließen in die Kostenrechnung ein. 

Ein genauer Kostenplan für den Patienten kann daher erst nach einem ausführlichen Gespräch (Link: Planen Sie jetzt hier ihr kostenfreies Implantat - Beratungsgespräch) und der Befundaufnahme erstellt werden. Gerne geben wir unseren Patienten ein paar Beispielrechnungen an die Hand, mit welchen Kosten in Standardfällen ungefähr zu rechnen ist. Versicherungsleistungen sind in der Kostenaufstellung nicht berücksichtigt, da diese naturgemäß vom Versichertenstatus des Patienten abhängen.

 

Gesetzliche Krankenkasse.

Seit 2005 ist das sogenannte Festkostenzuschuss-System in Kraft. In Abhängigkeit von der Lückengebisssituation, also befundabhängig, werden Zuschüsse bewilligt, die den Eigenanteil reduzieren. Darüber hinaus empfiehlt sich für gesetzlich Versicherte immer der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.

Für den Eigenanteil bietet Zahnarzt Helbig mit einem Partner eine 0% Finanzierung an.

 

Private Krankenkasse.

Genaue Informationen finden Sie in Ihrem Vertrag oder wir stellen mit eine Voranfrage.
Auch hier bieten wir für einen eventuellen Eigenanteil mit einem Partner eine 0% Finanzierung an.

 

Die Zuschüsse im Überblick:

Da die Versorgung mit Implantaten und implantatgetragenem Zahnersatz von den Krankenkassen als andersartig deklariert wird, kann dies zu unterschiedlichen Abrechnungsformen führen. Die sogenannte Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen zahlt in Abhängigkeit des Zahndefektes pauschal einen festgelegten Betrag, einen Festzuschuss.

So kann eine Zahnlücke sowohl mit einer Zahnbrücke als auch mit einem Einzel-Zahnimplantat geschlossen werden. Der Festzuschuss ist in beiden Fällen identisch.

Wenn Sie in der Vergangenheit alle Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen und Ihr Bonusheft gepflegt haben, bieten Krankenkassen zudem eine Erhöhung des Festzuschusses zwischen 20% und 30% an.

Die Kosten für Zahnimplantate werden in Ausnahmefällen von der Krankenkasse erstattet (Ausnahmeindikationen). Hierbei handelt es sich um schwere Kieferkrankheiten wie z.B. Kieferdefekte durch Unfälle, Allergien, Krebstumore oder das genetischbedingte Fehlen von Zähnen. Liegt eine Ausnahmeindikation vor übernimmt die Krankenkasse die Implantatkosten als Bestandteil der Behandlung der Erkrankung.

In Ausnahmefällen greift auch eine Härtefallregelung, bei der in speziellen Ausnahmefällen die Kosten übernommen werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Patient nachweislich ein zu geringes Einkommen hat und die Bezahlung der Gesundheitsleistung eine unzumutbare Belastung darstellt. Hierzu gelten die nachstehenden Brutto-Einkommensgrenzen: bei Alleinstehenden: 1.106,00€, bei einem Angehörigen: 1.520,00€, bei jedem weiteren Angehörigen: 276,50€ zusätzlich. Ist dies gegeben, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung das Doppelte des Festzuschusses.

Auch die privaten Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten einer Implantatbehandlung. Welche Kosten genau erstattet werden, ist jedoch von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Daher sollten Sie sich vorab genau informieren und einen individuellen Heil- und Kostenplan erstellen lassen.

Denken Sie immer daran: Haben Sie keine Angst vor hohen Kosten, da Kosten Ihnen nie im Wege stehen sollten sich mit einem strahlenden Lächeln selbstbewusst und glücklich zu fühlen. Wir haben Lösungen!

Haben Sie noch weitere Fragen zu den Kosten eines Implantats und zu unserer 0% Finazierung? Dann melden Sie sich telefonisch oder vereinbaren Sie online direkt einen Beratungstermin, sodass wir Ihnen einen individuellen Kostenplan erstellen können.

Planen Sie jetzt online einen unverbindlichen Beratungstermin Termin.

 

Mehr Wissen finden Sie in "Helbig informiert" Link: Das komplette Wissen über Zahnimplantate 

Damit ihre Implantate in Zukunft strahlen und ihnen Freude beim lachen, essen oder küssen machen, haben wir hier für Sie die besten Mundpflege Tipps.

Regelmässig Mundpflege-Tipps erhalten
 

Weitere Themen finden Sie in "Wissen im Blog" Link: Helbig Zahnmedizin: Wissen im Blog

Unser Empfehlungs-Link: Fakten über Zahnimplantate, die Sie vielleicht noch nicht wussten?